i-punkt übersetzungen
Übersetzungen mit Niveau

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen i-punkt übersetzungen und ihren Kunden (Auftraggeber). Sie werden mit Auftragserteilung vom Auftraggeber anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Auftragsumfang
Die Leistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung mit der erforderlichen Sorgfalt ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Leistung. Bei Übersetzungen sind Stilfragen kein Gegenstand des Auftrages.

3. Auftragserteilung
Der Auftraggeber erteilt i-punkt übersetzungen einen Übersetzungsauftrag unter Angabe von Zielsprache, Zielland, Fachgebiet des Textes, besonderen Terminologiewünschen und Verwendungszweck der Übersetzung. Soll der übersetzte Text veröffentlicht bzw. zu Werbezwecken in einem bestimmten Zielland verwendet werden, ist eine Korrektur durch einen zweiten Muttersprachler erforderlich. Kann diese nicht vom Auftraggeber selbst sichergestellt werden ist dies anzugeben und eine Korrektur durch einen weiteren Übersetzer in Auftrag zu geben, die entsprechend zu vergüten ist. Wir haften nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unvollständige Auftragserteilung, unrichtige oder unvollständige Übertragung des Ausgangstextes oder missverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.

4. Mitwirkung des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber hat uns rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Veröffentlichung, Layout der Übersetzung etc.).
b) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind oder berücksichtigt werden sollen, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Hintergrundmaterialien, Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Tabellen etc.).
c) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu unseren Lasten.

5. Lieferfristen
I-punkt übersetzungen ist immer bestrebt, die Vorgaben des Auftraggebers für die Lieferfristen einzuhalten. Es kann jedoch zu Abweichungen mit dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin kommen, wenn der zu übersetzende Text besondere Schwierigkeiten aufweist oder sonstige Gründe dazu Anlass geben.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungslegung erfolgt per Post. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skonto wird nicht gewährt. Vereinbarte Anzahlungen sind vor Lieferung oder Teillieferung der vereinbarten Leistungen fällig. Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten sowie Verzugszinsen in banküblicher Höhe zzgl. der gesetzlichen MwSt. berechnet.

7. Eigentumsvorbehalt
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von i-punkt übersetzungen. Bis dahin hat der Auftraggeber keinerlei Nutzungsrecht.

8. Höhere Gewalt, Vertragsaufhebung, Schadensersatz
Wir haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse, Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen sowie sonstige von uns nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind. In solchen Ausnahmefällen sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir haften ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Wir prüfen unsere Computer regelmäßig auf Viren. Bei Lieferungen von Dateien ist jedoch der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien zuständig.

Auf Übersetzungsaufträge findet § 631 BGB Anwendung. Wir sind u. a. berechtigt einen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Werkvertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn wichtige Mitwirkungshandlungen gemäß § 642 BGB seitens des Auftraggebers unterlassen werden und ein Festhalten am Vertrag wegen dieser unterlassenen Mitwirkungshandlungen für uns als Auftragnehmer unzumutbar geworden sind. Des weiteren behalten wir uns das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung eines mit einem Auftraggeber geschlossenen Werkvertrages vor, wenn der Auftraggeber den normalen Geschäftsablauf behindert und sich der für einen normalen Geschäftsablauf vereinbarte Preis als nicht mehr tragbar erweist.

Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Auftraggeber bei nicht vertretbarem Leistungsverzug und Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist und er i-punkt übersetzungen in elektronischer oder in schriftlicher Form entsprechende Nachfristen gesetzt hat.

Gibt der Auftraggeber bei Auftragserteilung den Verwendungszweck nicht an, vor allem wenn die Übersetzung veröffentlicht oder gar für Werbezwecke verwendet wird, so kann er nicht Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass der Text sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. einen anderen Mangel aufweist. Wir behalten uns in diesem Fall Ansprüche aus Verletzung urheberrechtlicher Bestimmungen vor.

Unterlässt der Auftraggeber den Hinweis, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, lässt er i-punkt übersetzungen vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen oder druckt er ohne unsere Freigabe, so gehen jegliche Mängel voll zu seinen Lasten.

9. Abnahme, Haftung und Reklamationen
Die Übersetzung wird von i-punkt übersetzungen auf Vollständigkeit und erkennbare sonstige Mängel überprüft und an den Auftraggeber weitergeleitet. Die in der Rechnung angegebene Zahlungsfrist gilt als Frist für die Erklärung der Abnahme der Übersetzung im Sinne von § 640 I 3 BGB. Die Übersetzung gilt bezüglich offensichtlicher Mängel als vom Kunden angenommen, wenn er nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Übersetzung solche rügt. Versteckte Mängel sind unmittelbar nach ihrer Feststellung, spätestens jedoch vier Wochen nach Erhalt der Übersetzung, zu rügen. Mängelrügen haben schriftlich und unter genauer Angabe und Erklärung des Mangels zu erfolgen. Bei begründeten und ordnungsgemäß gerügten Mängeln hat i-punkt übersetzungen nach eigener Wahl nachzubessern, umzutauschen, zu mindern, oder zu wandeln.

10. Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen dem Auftraggeber und i-punkt übersetzungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluß des internationalen Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile Berlin, Deutschland.

11. Wirksamkeit
Infolge einer anfänglichen oder später eintretenden Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. In diesem Fall gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck an nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart.

 

zurück zur Einleitung